Scheidungskosten

Die Kosten einer Scheidung errechnen sich nach einem sogenannten Gegenstandswert. Dieser ermittelt sich aus den zusammengerechneten Einkommen der Ehegatten mal drei.

 

Mit Hilfe des folgenden Links können Sie überschlagsmäßig die auf Sie zukommenden Kosten berechnen.

 

Scheidungskostenrechner

 

 

Verfahrenskostenhilfe

In Fällen in denen die Einkünfte nicht ausreichen um die vorbenannten Kosten zu decken, kommt eine Beantragung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

 

Ob die Gewährung von Verfahrenkostenhilfe in Betracht kommen kann, können Sie mit Hilfe des nachfolgenden Verfahrenskostenhilferechners vorab berechnen.

 

Verfahrenkostenhilferechner

Viola M. Reimer Familienanwältin Scheidungsanwältin Lippstadt, Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht E-Mail: post@kanzlei.es
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